Bürgersaal im Gemeindehaus

Der Bürgersaal im Gemeindehaus an der Wettsteinstrasse 1 in Riehen ist ideal für Versammlungen und Bankette. Der Saal steht in erster Linie der Gemeinde Riehen zur Verfügung und kann von Vereinen und Institutionen für Anlässe wie Generalversammlungen, kleinere Theatervorführungen etc. genutzt werden. Hochzeiten, private Geburtstage etc. können jedoch nicht berücksichtigt werden.

Adresse

Ansprechperson

Gemeindeverwaltung Riehen
Wettsteinstrasse 1 
4125 Riehen

Kundenzentrum
Saal- und Anlassbewirtschaftung
Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen
E-Mail
Telefon: 061 646 82 28

Der Saal verfügt über ausgezeichnete Akustik einer Hauptbühne oder einer mobilen Bühne. Film oder Bild-Präsentationen können mit Beamer gezeigt werden. Eine Mikrofonanlage mit diversen Installations-Möglichkeiten sind ebenfalls vorhanden. Das Foyer verfügt über eine Küchenkombination mit zwei Kühlschränken sowie einen Industrie-Geschirrspüler. Somit lässt sich ein Apéro oder ein Catering-Anlass mit Nachtessen ebenfalls sehr gut durchführen. Zudem hat es noch einen grossen Empfangsbereich, die Eingangshalle zur Verwaltung und zum Saal respektive Foyer Trakt hin. Die Räumlichkeiten lassen sich durch zwei beliebig verstellbare Schiebeelemente öffnen. Somit ergibt sich ein tolles Gesamtbild durch alle Räumlichkeiten.

Die zentrale Lage in landschaftlicher Umgebung und mitten im schönen Dorf zeichnet den Bürgersaal ebenfalls aus. Mühelose Anreise nach Riehen per S-Bahn oder BVB sind möglich. Auch ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe ist vorhanden.

Eine gute Infrastruktur muss auf Ihre konkreten Bedürfnisse abgestimmt werden können und immer reibungslos funktionieren. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Veranstaltungskonzept und Ihre Detailfragen, damit Ihr Anlass zum Erfolg wird. Hochzeiten, private Geburtstage etc. können jedoch nicht berücksichtigt werden.

Bewilligungsgesuch für die Nutzung des Bürgersaals
Sobald Sie den Termin für Ihren geplanten Anlass haben, nutzen Sie das Reservationsformular, um die Verfügbarkeit des Saals zu klären. Reservationsanfragen werden maximal 1 Jahr im Voraus entgegengenommen. Eine Reservationsbestätigung erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung einer definitiven Bewilligung.

Für die Nutzung des Bürgersaals ist eine Bewilligung nötig. Das Bewilligungsgesuch ist möglichst frühzeitig, mindestens einen Monat vor dem Anlass bei der Saal- und Anlassbewirtschaftung einzureichen. Es muss Angaben über die Art und die Durchführung der Veranstaltung sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen enthalten. Die Saal- und Anlassbewirtschaftung kann zur Behandlung der Anfrage weitere Angaben und Unterlagen verlangen.

1. Schritt: Formular Reservationsanfrage
2. Schritt: Formular Bewilligungsgesuch (nach Erhalt der Reservationsbestätigung)
Parkieren in Riehen
SG RiE 681.200 - Reglement betreffend die Nutzung des Bürgersaals
Räume und Turnhallen zum Mieten

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