Strassenlinien bezeichnen die rechtskräftige Lage der für Autos offenen Strassen, Weglinien bezeichnen die Grenzen, welche nicht für Autos bestimmt sind. Baulinien bestimmen den Abstand der Bebauung zur Strasse. Strassen-, Weg- und Baulinien beruhen auf einem Erschliessungsplan.
Werden Bau- und Strassenlinien für eine Erschliessungsstrasse gelegt oder Pläne geändert, muss ein öffentliches Auflageverfahren nach kantonalem Bau- und Planungsgesetz durchgeführt werden.
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können in der Gemeindeverwaltung im 2. Stock eingesehen werden. Zusätzlich werden die Pläne auf der Internetseite der Gemeinde Riehen veröffentlicht. Rechtsverbindlich sind jedoch einzig die Publikationen im Kantonsblatt sowie die in der Verwaltung aufgelegten Originaldokumente!