Gewässerschutz

Alter Teich, Im Brühl

Die Fliessgewässer um Riehen sind wichtige Landschaftselemente, Lebensräume und Vernetzungsadern. Sie helfen zudem mit bei der Erneuerung unsere Grundwasserreserven. Sie sind lebendig und dynamisch. Damit dies so bleibt, verdienen die Gewässer unseren Schutz.

Das wichtigste in Kürze:

  • Sämtliche Gewässer, samt Sohle, Ufer, Böschung und den darin lebenden Pflanzen und Tieren sind gesetzlich geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses durch öffentliches oder privates Gelände fliesst. 
  • In einer Pufferzone von 3 Metern entlang der Gewässer ist es verboten, Dünger oder Pflanzenbehandlungsmittel auszutragen. Für die Grundwasserschutzzonen gelten weitergehende Bestimmungen.
  • Alle baulichen Massnahmen in und an ober- und unterirdischen Gewässern müssen dem kantonalen Amt für Umwelt und Energie vorgängig gemeldet werden.
  • Die Entnahme von grösseren Wassermengen z.B. mit Pumpen aus öffentlichen Gewässern ist ebenfalls bewilligungspflichtig.
  • Gewässer- und Geländeverschmutzungen müssen immer der Polizei (Tel. 117) gemeldet werden. Die Polizei informiert  die entsprechenden Einsatzkräfte, so auch den Gewässerschutz-Pikettdienst des Amtes für Umwelt und Energie.

Kontakt:

Leugger Arnold Salome
Fachverantwortliche Natur und Umwelt
Telefon: 061 646 82 94


Amt für Umwelt und Energie, Basel-Stadt - Fachbereich Gewässer
Amt für Umwelt und Energie, Basel-Stadt - Pikettdienst Gewässerschutz
Karte Gewässernetz Fliessgewässer; MapBS Basel-Stadt
Ortsplanung, Umwelt und Landwirtschaft
Raumentwicklung und Infrastruktur
Natur

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