Die Abgeltungsbeiträge für die Pflege von Hochstammobstbäumen werden nur für Bäume ausserhalb des Siedlungsgebiets gemäss Zonenplan (Siedlungsgrenze = rote Linie) entrichtet.
Wer ist beitragsberechtigt ?
Abgeltungsbeiträge werden für die Pflege von bewirtschafteten Hochstammobstbäumen bezahlt. Im Pachtverhältnis kommt der Bewirtschafter in den Genuss der Pflegebeiträge.
Was ist ein Hochstammobstbaum ?
Die Stammlänge des Hochstammobstbaums beträgt vom Boden bis zum Kronenansatz mindestens 160 cm. Die Krone besteht aus einem Mitteltrieb und 3 bis 5 Leitästen. Alle Kern- und Steinobstsorten und -arten sollen gefördert werden.
Die Abgeltungsbeiträge für die Pflege von Hochstammobstbäume werden gemäss Beitragsreglement Landwirtschaft vom 5. April 2022 zuerkannt.
Die Beantragung der jährlichen Abgeltungsbeiträge von CHF 40.00 aller hochstämmigen Fruchtbäume setzt den regelmässigen Baumschnitt und die Ernte der Früchte voraus. Bitte beachten Sie, dass gemäss dem Beitragsreglement Landwirtschaft vom 5. April 2022 Nussbäume und Edelkastanien, stehendes Totholz sowie einheimische und standortgerechte Einzelbäume im Acker-, Weide- und Wiesenland für Beiträge angemeldet werden können.
Die Bäume und die Landflächen müssen entsprechend unterhalten werden.
Die Anträge müssen alljährlich NEU gestellt werden.
Bei Nichterfüllen der Bedingungen kann die Beitragsberechtigung aberkannt werden.