25. Apr 2024
Schulordnung; Änderung vom 24. April 2024
Der Einwohnerrat Riehen, auf Antrag des Gemeinderats,
beschliesst:
I.
Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung) vom 25. März 2009 [1]) (Stand 1. Januar 2022) wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 1 (geändert)
1 Jeder Schulrat besteht aus einer externen Präsidentin oder einem externen Präsidenten, fünf bis sieben externen Mitgliedern und drei internen Mitgliedern.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle der Volksabstimmung am fünften Tag nach der Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel
Der Ratssekretär: David Studer Matter
(Ablauf der Referendumsfrist:
27. Mai 2024)