Das Testplanungsverfahren ist eine besondere Form eines Wettbewerbsverfahrens. Das Verfahren ist durch den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein geregelt. Mehrere Teams prüfen, ob die konkreten Nutzungsvorstellungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Randbedingungen auf einem Areal umsetzbar sind.
Ziel des Verfahrens ist es, für eine anspruchsvolle Aufgabenstellung mehrere qualitätsvolle Lösungen zu erhalten. Auf Basis der besten Lösung kann der Einwohnerrat anschliessend in einem Zonen- und Bebauungsplanverfahren mit öffentlicher Planauflage die bau- und planungsrechtlichen Vorgaben festlegen.
Die Besonderheit des Verfahrens ist es, dass es im Gegensatz zu anderen Wettbewerbsverfahren nicht anonym durchgeführt wird. Es gibt ein Beurteilungsgremium, in welchem nebst internen und externen Fachexperten und Vertretern des Gemeinderats auch Vertreter der Dorfgeschäfte und des Einwohnerrats im Gremium teilnehmen können. Es wird dem Einwohnerrat vorgeschlagen, dass wiederum eine Spezialkommission als Begleitgremium gebildet wird, in welcher von jeder Fraktion ein Mitglied Einsitz nimmt.
Beim Testplanungsverfahren gibt es ein bis zwei Zwischenbesprechungen, an denen die teilnehmenden Planerteams und das Beurteilungsgremium die Lösungsvorschläge offen diskutieren. Es ist vorgesehen, drei Teams einzuladen.
Für die vorliegende Aufgabenstellung gilt es folgende wesentliche Fragen im Verfahren zu testen und Lösungen aufzuzeigen: