Für unsere Lebensqualität sind Bäume – vor allem in überbauten Gebieten – ein sehr wichtiger und wirksamer Faktor. Darum sind Bäume auch äusserst schützenswert.
Baumschutzgebiet
In den Baumschutzgebieten sind, basierend auf dem kantonalen Baumschutzgesetz, alle Bäume geschützt, deren Stamm einen Meter über dem Boden einen Umfang von über 50 cm aufweisen. Die Baumschutzgebiete sind im Zonenplan Riehen mit einer grünen Schraffur gekennzeichnet.
Für Baumfällungen innerhalb der Baumschutzzone ist bei der Stadtgärtnerei Basel ein Fällgesuch einzureichen. Die Stadtgärtnerei Basel entscheidet anschliessend über das Gesuch.
Übrige Gebiete
In den übrigen Gebieten in Riehen sind Bäume nicht über das kantonale Baumschutzgesetz geschützt. Besonders grosse, markante oder ökologisch wertvolle Bäume können jedoch in diesen Gebieten unter die Schutzvorschriften der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung fallen.
Dieses sieht vor, dass naturnahe Begrünung und unversiegelte Flächen, die das Stadt- und Ortsbild und dessen ökologische Qualität mitbestimmen als schützenswert einzustufen sind. Ein besonderer Schutz verdienen auch seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Solche Objekte dürfen nur nach einer Interessensabwägung gefällt oder beseitigt werden.
Fällzeitpunkt
Viele Vögel sind zum Nisten auf Bäume angewiesen. Im Sinne der Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz Art. 20 Abs. 2, dem Jagdgesetz Art. 2, 7 und der internationalen Übereinkunft zum Schutze der Vögel Art. 2 ist somit in sämtlichen Gebieten auf Fällarbeiten vom 1. März bis 31. Juli zu verzichten. Ausgenommen sind Notfällungen aufgrund der Sicherheit.