Schulorganisation

Schulorganisation Riehen und Bettingen

Die Schulen von Bettingen und Riehen werden von den Gemeinden autonom betrieben. Sie lehnen sich allerdings in vielem an die Lösungen des Kantons Basel-Stadt an.

Kreuer Pascal
Abteilungsleiter Bildung und Familie
Telefon: 061 208 60 02

Die Gemeindeschulen in Bettingen und Riehen werden durch die Gemeinde nach Vorgaben des Kantons geführt. So gelten für die zweijährigen Kindergärten und die sechsjährigen Primarschulen des ganzen Kantons die gleichen pädagogischen Inhalte, Vorgaben und Ziele. Der kommunale Spielraum für die Führung, Organisation und Finanzierung der Gemeindeschulen ist in einer gemeindlichen Schulordnung und einem gemeindlichen Schulreglement geregelt. Diese Dokumente finden Sie weiter unten.

Die kantonalen Bestimmungen wie Schulgesetz, Schulordnung, Verordnungen und Ordnungen im Schulbereich sowie das Leitbild für die Schulen des Kantons Basel-Stadt sind für die Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen ebenso verbindlich wie die vom Kanton festgelegten Stundentafeln und Lehrpläne. Für die Umsetzung der kantonalen Vorgaben ist die Volksschulleitung des Kantons verantwortlich. Die Leitung der Riehener Gemeindeschulen ist Mitglied in der Volksschulleitungskonferenz.

Alles Wissenswerte zur Schulrekurskommission, dem Schulausschuss, den Schulräten, den Elternräten und weiteren Gremien finden Sie bei den Dokumenten oder als Link.

Auskünfte zu allen Fragen rund um den Kindergarten und die Primarschule erhalten Sie beim Sekretariat Gemeindeschulen Bettingen und Riehen.

410.000 Schulgesetz - Kanton Basel - Stadt
410.110 Schulordnung - Kanton Basel - Stadt
Schulordnung - Einwohnergemeinde Riehen
Schulreglement - Einwohnergemeinde Riehen
Schulvertrag - Einwohnergemeinde Riehen
Vereinbarung Kanton Basel - Stadt und Gemeinden Bettingen und Riehen
Lehrplan 21
Bildung und Familie
Gemeindeschulen
Gemeindeschulen

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