Die öffentliche Sozialhilfe der Gemeinde Riehen hat die Aufgabe, bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen und Bettingen zu beraten und ihre materielle Sicherheit zu gewährleisten sowie die Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern. Im Vordergrund steht die Förderung der Selbsthilfe mit dem Ziel der sozialen und beruflichen Integration.
Die Mitarbeitenden beraten
die Hilfesuchenden und unterstützen sie bei den Bemühungen um eine
selbstständige Lebensführung. Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach
dem Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Stadt, den Unterstützungsrichtlinien
des Departements Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt sowie
den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Personen
mit Wohnsitz in Riehen, die nur eine Beratung aber keine wirtschaftliche
Sozialhilfe beanspruchen möchten, wenden sich an die Comito Sozialberatung AG
im Rauracherzentrum, die dafür von der Gemeinde Riehen beauftragt ist.
Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen mit Wohnsitz in Riehen und Bettingen, die bedürftig sind. Als bedürftig gilt, wer ausserstande ist, die Mittel für den Lebensunterhalt für sich und die mit ihm zusammen wohnenden Personen, für die er oder sie unterhaltspflichtig ist, hinreichend oder rechtzeitig zu beschaffen. Der wirtschaftlichen Sozialhilfe gehen die zumutbare Selbsthilfe sowie alle Dritteinnahmen vor. So gehen den Unterstützungsleistungen beispielsweise vor: Eigenes Vermögen und Einkommen, Unterhaltsleistungen von Dritten oder Versicherungsleistungen.