25. Jun 2024
«Gemeindeinitiative für eine vernünftige und verhältnismässige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Verkehrs»
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragt beim Grossen Rat, die «Gemeindeinitiative für eine vernünftige und verhältnismässige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Verkehrs» für rechtlich unzulässig zu erklären. Der Gemeinderat Riehen ist von diesem Entscheid überrascht und bedauert ihn zugleich.
Am 31. Januar 2024 hatte der Riehener Einwohnerrat die Gemeindeinitiative beschlossen. Der Fokus lag dabei auf dem Erhalt eines gewissen Ermessensspielraums im Hinblick auf die Entwicklung des Dorfzentrums. Nun liegt die Entscheidung beim Grossen Rat.
Lösungsorientierter
Ansatz
Das
Behindertengleichstellungsgesetz im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll auch
in Riehen umgesetzt werden. Die Gemeindeinitiative verlangt keine Abweichung
vom Gesetz. Sie sollte vielmehr mit dem Instrument von Ausführungsbestimmungen
ermöglichen, die Verhältnismässigkeit bei baulichen Veränderungen zu prüfen,
dies jeweils im Hinblick auf die Gesamtsituation und weitere
Verkehrsteilnehmende.
Eine grosse Rolle spielt dieser Aspekt bei der weiteren Entwicklung des Dorfzentrums, für welche sich die Gemeinde ihren Handlungsspielraum erhalten will.
Weiteres Vorgehen
Die weiteren
Schritte des Gemeinderats werden in Abhängigkeit des Beschlusses des Grossen
Rates erfolgen.
Riehen, 25. Juni 2024
Weitere Auskünfte erteilt:
Muriel Mercier, Leitung Kommunikation, kommunikation@riehen.ch, Tel. 079 378 73 27