15. Nov 2023
Der Gemeinderat setzt den Termin für die Gesamterneuerungswahlen wie folgt fest:
Erster Wahlgang: 19. Oktober 2025
Zu
wählen sind:
·
40 Mitglieder des Einwohnerrats
·
die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident
·
sechs weitere Mitglieder des Gemeinderats.
Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zustande, findet ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten oder für die Mitglieder des Gemeinderats am 30. November 2025 statt.
Einreichetermine für den ersten Wahlgang:
bis
spätestens Montag, 25. August 2025, 16.30 Uhr, für Wahlvorschläge,
bis
spätestens Montag, 8. September 2025, 16.30 Uhr, für Listenverbindungen.
Einreichetermine für den zweiten Wahlgang:
ab Montag, 20. Oktober 2025 bis spätestens Mittwoch, 22. Oktober 2025, 18.00 Uhr.
Rechtsgrundlagen:
·
Ordnung der politischen Rechte in der
Einwohnergemeinde Riehen vom 24. April 1996 (RiE 132.100)
·
Reglement der politischen Rechte in der
Einwohnergemeinde Riehen vom 18. März 1997 (RiE 132.110)
Auskünfte
erteilen:
Jason
Meier, Leiter Kundenzentrum (Tel. 061 646 82 17) oder
Patrick Breitenstein, Generalsekretär (Tel. 061 646 81 71)
Riehen, 14. November 2023