20. Apr 2021
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. April 2021 neben anderen Geschäften, die noch in Bearbeitung stehen, eine Stellungnahme zum Ratschlag «Vereinfachung und Liberalisierung der Blockrandvorschriften zur Förderung der inneren Verdichtung» verabschiedet.
Stellungnahme zur Vereinfachung und Liberalisierung der Blockrandvorschriften zur Förderung der inneren Verdichtung
Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum Ratschlag «Vereinfachung und Liberalisierung der Blockrandvorschriften zur Förderung der inneren Verdichtung» und der geplanten Änderung des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) hat der Gemeinderat die Möglichkeit für eine Stellungnahme wahr-genommen. Mit den Änderungen im BPG wird ein Hauptanliegen der Gemeinde Riehen umgesetzt: In den Zonen 2 und 2a ist künftig nur noch ein Dachgeschoss zulässig. Ein zweites Attikageschoss, welches aus Sicht des Gemeinderats zu keinen orts- und quartierverträglichen Lösungen beiträgt, ist nicht mehr möglich. Ein zweites Dachgeschoss kann nur unter einem bestehenden Giebeldach erstellt werden. Mit dieser pragmatischen und sinnvollen Regelung kann eine für das Orts- und Dorfbild unerwünschte Entwicklung aufgehalten und das Riehener Ortsbild gewahrt werden.
Die weiteren Änderungen betreffend Lockerung des Lichteinfallwinkels strassenseitig, die Stärkung des Blockrands, die Präzisierung der zulässigen Dachgeschosse, die Lockerung des minimalen Baulinienabstands sowie die Flexibilisierung der Gestaltung von Erkern begrüsst der Gemeinderat.
Riehen, 20. April 2021
Weitere Auskünfte erteilen:
Katrin Kézdi Leutwyler