Öffentliche Planauflage: Zonenänderung Werkhof Riehen

02. Mär 2023

Die Gemeindegärtnerei soll in den Werkhof integriert werden. Dazu ist eine Zonenänderung nötig, ohne die die baulichen Änderungen nicht umsetzbar wären. Die öffentliche Planauflage dauert vom 6. März 2023 bis zum 4. April 2023.

Der Gemeinderat sieht vor, die Parzelle des Werkhofs am Brünnlirain 13 / Haselrain 65 erneut in die «Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI)» umzuzonen. Bereits vor der Zonenplanrevision von 2017 befand sich der Werkhof in der NöI. Die erneute Zonenänderung ist nötig, um die vom Einwohnerrat beschlossenen Anpassungen auf dem Gelände zur Integration der Gärtnerei umsetzen zu können.
Ohne die Umzonung wären die notwendigen baulichen Veränderungen nicht möglich. Die öffentliche Planauflage findet vom 6. März 2023 bis zum 4. April 2023 im Gemeindehaus statt.

Standortüberlegungen für den Werkhof
Im Rahmen der Zonenplanrevision von 2017 wurde die Parzelle des Werkhofs von der «Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI)» in die «Arbeitszone» umgezont. Damals war geplant, den Werkhof in einem gemeinsamen Projekt mit dem Kanton zum Friedhof Hörnli zu verlegen (Projekt Futuro). Das freiwerdende Areal am Haselrain sollte Dritten, insbesondere dem Riehener Gewerbe, zur Verfügung stehen. Die weiteren Planungen ergaben allerdings ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis für eine Verlegung. Diese wurde schliesslich nicht weiter konkretisiert. Der Werkhof verblieb aber zunächst in der «Arbeitszone».

Beschluss des Einwohnerrates
Am 30. März 2022 bewilligte der Einwohnerrat einen Verpflichtungskredit für infrastrukturelle Massnahmen am Werkhof, um darin die Gemeindegärtnerei zu integrieren. Der Beschluss führt weiter dazu, dass der Werkhof auch langfristig am Haselrain resp. am Brünnlirain seinen Standort haben wird. Die anstehende Zonenänderung sieht nun vor, die Parzelle wieder der «Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI)» zuzuweisen, mit Zweckbestimmung «WH - Werkhof». Damit kann die vorgesehene Umgestaltung des Werkhofes am bestehenden Ort beginnen. Ohne die Zonenänderung wären die nötigen Umbauten nicht bewilligungsfähig.

Ein Werkhof für die Zukunft
Die Umzonung schafft die Voraussetzungen, um den Werkhof langfristig am heutigen Standort zu verankern und ihn besser auf die heutigen und künftigen Bedürfnisse der Bevölkerung auszurichten. Dazu gehören die Reorganisation und Modernisierung des Recyclingparks. Dies beinhaltet auch, die Verkehrs- und Parkierungssituation für die Nutzerinnen und Nutzer des Werkhofs zu erleichtern.

Pläne liegen öffentlich auf
Die Entwürfe der Umzonung können vom 6. März 2023 bis zum 4. April 2023 jeweils von Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr im Foyer erster Stock bei der Gemeindeverwaltung in Riehen, Wettsteinstrasse 1, eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen via Webseite   
www.riehen.ch/pla_werkhof oder über das elektronisch geführte Kantonsblatt Basel-Stadt mit weiterführendem Link auf das Webportal ÖREB-Kataster Publikationen Basel-Stadt zugänglich.

Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Hettich, Gemeinderat, Tel. 079 302 51 47
(Stv.: Felix Wehrli, Gemeinderat,  Tel. 079 666 17 81)
Rémy Rieder, Raumplaner Fachbereich Ortsplanung, Tel. 061 646 82 85

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