27. Apr 2023
Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 95, 103 und 106 des Bau- und Planungsgesetz (BPG) vom 17. November 1999 die Zonenänderung, Plan Nr. 104-04-002 «Neue Zonenzuweisung Parzelle RF / 256 (Werkhof Gemeinde Riehen)» vom 14. Februar 2023 für die Parzelle Nr. 256, Sektion RF, Riehen, sowie die Zweckbestimmung «WH - Werkhof» fest.
Gestützt auf § 39 BPG wird festgelegt, dass die Parzelle Nr. 256, Sektion RF, Riehen, neu der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse NöI zugewiesen wird mit Zweckbestimmung «WH - Werkhof» (zuvor Arbeitszone gemäss Zone 3).
Einsicht in dazugehörige Plandokumente und Rechtsvorschriften des ÖREB-Katasters:
https://oereb.bs.ch/s/pub/287
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann
Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen,
wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113
Abs. 4 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser
Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30
Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung
einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren
Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Auf begründetes Gesuch
hin kann die Frist zur Einreichung der Rekursbegründung verlängert werden. Bei
völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten,
bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten,
Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin
oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Riehen, 25. April 2023
Im Namen
des Gemeinderats
Die Präsidentin: Christine Kaufmann
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein