21. Nov 2024
Der Gemeinderat hat das Reglement über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung der Gemeinde Riehen angepasst und eine neue Richtlinie verabschiedet. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2025. Finanziell unterstützt werden Angebote, die u.a. allen offen stehen, sich hauptsächlich durch freiwillige Arbeit tragen und dabei politisch und konfessionell neutral sind. Der Gemeinderat unterstreicht mit der Neuregelung die Wichtigkeit der Quartierarbeit.
Bereits 2019 hatte der Gemeinderat das von ihm in Auftrag gegebene Förderkonzept für die Quartierarbeit verabschiedet. Seitdem wird auf Antrag finanzielle Förderung geleistet. Unterschieden wird zwischen der Anschubfinanzierung neuer Projekte, der Förderung von einmaligen Aktivitäten sowie der finanziellen Unterstützung sinnvoller Sachgegenstände.
Quartierförderung in Riehen
Das bisherige Reglement über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung datiert von 2010 und wurde moderat angepasst. Es bezieht nun neben den Quartiervereinen auch nicht vereinsrechtlich organisierte Gruppen ein. Die auf dem Reglement aufbauende Richtlinie erläutert, wie Anträge auf finanzielle Unterstützung bei der Quartieranlaufstelle gestellt werden können. Quartiervereine können darüber hinaus Anträge bei der Freizeitförderung einreichen. Ihre wichtige Arbeit als Scharnier zwischen Gemeinde und Bevölkerung wird damit gestärkt.
Antragstellung
Die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2025. Zu diesem Datum werden das revidierte Reglement in der kommunalen Gesetzessammlung sowie die Richtlinie auf der Homepa-ge der Gemeinde aufgeschaltet. Dienstleistungen: Quartieranlaufstelle (riehen.ch). Die Richtlinie ersetzt das bisherige Merkblatt.
Die Abläufe bleiben gleich: Anträge sind wie bisher als Formular bei der Quartieranlauf-stelle schriftlich einzureichen. Sie werden innerhalb der Gemeinde geprüft.
Riehen, 21. November 2024
Weitere Auskünfte erteilen:
Christine Kaufmann, Gemeindepräsidentin, Tel. 061 646 82 40
Betina Schuchardt, Fachverantwortliche Kommunikation & Medien, Tel. 061 646 82 60