Erhebliche Waldbrandgefahr

30. Jul 2020

Das Amt für Wald beider Basel hat in Absprache mit dem Kantonalen Krisenstab Basel-Stadt ab Mittwoch, 5. August 2020 12.00 Uhr das erlassene Feuerverbot gelockert und ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen.

Die Waldbrandgefahr hat sich aufgrund der Niederschläge der letzten Tage und der gesunkenen Temperaturen verringert (Waldbrandgefahrenstufe 3). Die tiefere Bodenschickt ist nach wie vor trocken. Die bevorstehenden trockenen und heissen Tage werden die Situation erneut verschärfen.

Zentrale Gefahrenquelle bilden weiterhin Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie weggeworfene Raucherwaren. Wegen der Möglichkeit einer Feuerentfachung und -ausbreitung unterhalb der Oberfläche birgt insbesondere das Feuern in unbefestigten Feuer- und Grillstellen ein hohes Risiko.

Folgendes bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern gilt ab Mittwoch, 5. August 2020 12.00 Uhr:

  • Es ist verboten im Wald und an Waldrändern ausserhalb von festeingerichteten Feuer- und Grillstellen Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für selbst errichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art.
  • Bei Feuern ausserhalb festeingerichteter Feuer- und Grillstellen ist ein Mindestabstand von 50 Meter zum Waldrand einzuhalten.
  • Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

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