Unterstützungsmassnahmen der Gemeinde während der Corona-Krise

06. Mai 2020

Die Gemeinde ergänzt die umfassenden Massnahmenpakete des Bundes und des Kantons mit gezielten Unterstützungsmassnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen Notlage von Betroffenen in Riehen.

Das über die eidgenössischen und kantonalen Massnahmen hinausgehende Unterstützungspaket der Gemeinde umfasst einen breiten Fächer von Massnahmen für den Handel und das Gewerbe, für Familien und Menschen der Risikogruppen sowie für Kulturschaffende und Vereine. Die Massnahmen stehen im Einklang und sind abgestimmt mit den Hilfen, welche der Bund und der Kanton Basel-Stadt leisten.

Handel und Gewerbe

  • Von Geschäftsmieterinnen und -mietern in gemeindeeigenen Liegenschaften, die wegen der Coronakrise ihren Betrieb schliessen mussten, wird für die Monate April, Mai und Juni nur 30% der vertraglich geschuldeten Miete erhoben.
  • Wo immer möglich wird beim Einkauf von Dienstleistungen und Material das lokale Gewerbe berücksichtigt.
  • Lieferantenrechnungen werden umgehend, spätestens aber zehn Tage nach Erhalt bezahlt.
  • Einige Geschäfte haben kurzfristig ihr Geschäftsmodell angepasst und bieten neu Heimlieferservice an, damit die Bevölkerung während der Pandemiesituation nicht unnötig das Haus verlassen muss. Die Gemeinde unterstützt dies, indem sie diese Geschäfte auf der gemeindeeigenen Webseite publiziert.
  • Weiter wurde eine ausserordentliche Grossauflage der Riehener Zeitung vom 9. April 2020 finanziert, so dass die Heimliefer-Service Angebote des Gewerbes in allen Riehener Haushalten bekannt gemacht wurden.


Unterstützung im Bereich Bildung und Familie

  • Auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die schulischen Tagesstrukturen wird von Mitte März bis Mitte Mai verzichtet. Auch die Kosten für die zusätzliche Betreuung von Kindern von Arbeitnehmenden in systemrelevanten Berufen mit zwingenden Arbeitsverpflichtungen werden nicht verrechnet.
  • Der Gemeinderat stimmt der Zahlung der vorgesehenen Beiträge an das Sportamt für den Zeitraum von Mitte März bis Anfang April für den Freiwilligen Schulsport zu, auch wenn die Leistungen nicht erbracht werden konnten.


Vernetzung und Nachbarschaftshilfe

  • In der App «five up» können unter «Riehen solidarisch» Freiwillige, die einen Hilfsdienst leisten möchten, sowie Personen, die einen bestimmten Dienst benötigen, Angebote ausschreiben resp. danach suchen. Da die betroffene Zielgruppe oft keinen Zugang zu den Sozialen Medien hat, übernimmt die Gemeinde eine Vermittlerfunktion für diese Menschen.


Kultur, Freizeit und Sport

  • Die Gebühren für die Nutzung der Turnhallen, des Hallenbads, der Aulen etc. werden für das Sommersemester 2020 erlassen.
  • Beiträge an Kultur- und Sportveranstaltungen und an Vereine etc. werden ausbezahlt, auch wenn die Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden können. Zugesagte Veranstaltungs- bzw. Projektbeiträge behalten ihre Gültigkeit.
  • Bereits entstandene Kosten für abgesagte Veranstaltungen, welche von der Gemeinde unterstützt werden, werden maximal im Rahmen der bewilligten Mittel entschädigt.
  • Die Gemeinde beteiligt sich subsidiär im Umfang von 10% an den Entschädigungen des Kantons für Kulturschaffende aus Riehen.


Allmendgebühren

  • Der Gemeinderat hat entschieden, dass Restaurationsbetrieben die Allmendgebühren vorübergehend erlassen werden sollen. Gleichzeitig hat er den Auftrag zur grosszügigen Erteilung von erweiterten Allmendnutzungsbewilligungen für Restaurationsbetriebe erteilt, damit die Abstandsregelungen gut umgesetzt werden können, sofern nicht Sicherheits- oder andere zwingende Gründe dagegensprechen.


Neben diesen spezifischen Einzelmassnahmen kann die Gemeinde den stärksten Einfluss auf die Konjunktur nehmen, indem sie vor allem die eigenen Investitionen und Projekte konsequent vorantreibt. In diesem Sinne werden laufende und neue Projekte der Gemeinde zügig weiterbearbeitet und den Entscheidungsträgern zugeführt.

Kontakt:

Katrin Kézdi Leutwyler


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