25. Jan 2012
Planungsrechtliche Grundlage für die Zentrumsbebauung Niederholz steht
Der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-Stadt hat für das Areal für eine Zentrumsbebauung bei der S-Bahn-Haltestelle Niederholz die Zonenplanung und den Bebauungsplan genehmigt. Damit sind die Zonenänderung, die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe und der Bebauungsplan rechtsgültig. Der Gemeinderat sucht nun nach Investoren, welche die Zentrumsbebauung realisieren möchten.
Streit um Baukosten der S-Bahn-Haltestelle mit Vergleich beigelegt
Ein Bauunternehmer, der an den Arbeiten der S-Bahn-Haltestelle Niederholz beteiligt gewesen war, hat gegen die Gemeinde geklagt, weil diese die ihm entstandenen Zusatzkosten nicht abgegolten habe. Die Gemeinde stellte sich auf den Standpunkt, dass der Unternehmer bereits bei der Offertstellung von den besonderen Anforderungen an die Bauweise Kenntnis erhalten hatte. Um einem langen Streit mit unge-wissem Ausgang zu vermeiden, hat der Gemeinderat einem Vergleichsvorschlag des Zivilgerichts Basel-Stadt zugestimmt und bezahlt einen Teil der geltend gemachten Mehrleistungen des Unternehmers.
Gemeinderat will keine privaten Reklamen auf Gemeindeallmend
Im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens hat ein Gewerbetreibender darum ersucht, einen doppelseitigen Reklame-Pylon auf Gemeindeallmend aufstellen zu dürfen. In seiner Antwort an den Gesuchsteller hält der Gemeinderat fest, dass für private Hinweistafeln oder Eigenreklamen grundsätzlich privates Areal zu nutzen ist. Der Platzierung auf Gemeindeallmend kann er aus präjudiziellen Gründen nicht zustimmen.
Weitere Auskünfte:
Vormittags: Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte,
Tel: 061 646 82 04
Nachmittags: Urs Denzler, Abteilungsleiter Publikums- und Behördendienste,
Tel: 061 646 82 60