01. Jul 2015
Einwohnerrat muss erneut über die Zonenordnung entscheiden
Nachdem in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 die Zonenordnung mit Zweidrittelsmehr abgelehnt worden ist, muss sich der Einwohnerrat nochmals mit der Zonenordnung befassen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Vorlage an den Einwohnerrat verabschiedet. In Übereinstimmung mit der Stossrichtung des Referendums beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat, in der speziellen „Riehener Zone“ 2R nur Ein- und Zweifamilienhäuser statt 5 Wohnungen pro Gebäude zuzulassen.
Die einwohnerrätlichen Beschlüsse zur Zonenplanrevision vom 27. November 2014 hatten zudem in einzelnen Punkten eine erneute öffentliche Planauflage zur Folge. Die öffentliche Planauflage fand vom 14. März bis zum 14. April 2015 statt. Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, den Plan Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten Im Autal, Im Brühl, Auf Hutzlen und In den Wenkenmatten zu beschliessen und die sechs eingegangenen Einsprachen abzuweisen bzw. nicht auf sie einzutreten.
Erneute Entscheidung auch über das K-Netz Riehen
Mit 67 % Nein-Stimmen haben die Riehener Stimmberechtigten am 14. Juni 2015 den Verkauf des K-Netzes deutlich abgelehnt. Somit bleibt das K-Netz zukünftig im Eigentum der Gemeinde Riehen. Nach dem klaren Volksentscheid legt der Gemeinderat dem Einwohnerrat die Variante „Weiterbetrieb“ nochmals zum Entscheid vor. Der Einwohnerrat hatte am 4. März 2015 mit 24 zu 14 Stimmen der Variante „Verkauf“ den Vorzug gegeben, den Entscheid aber dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Das Resultat des Ausschreibungsverfahrens und die Offerte der Firma ImproWare AG aus Pratteln für die Variante „Weiterbetrieb“ sind nach wie vor gültig; sowohl Preis wie Qualität des Angebots überzeugen. In seiner Vorlage an den Einwohnerrat beantragt der Gemeinderat deshalb, er sei zu ermächtigen, einen entsprechenden Vertrag mit ImproWare AG mit Übernahme per 1. Januar 2017 abzuschliessen.
Kunstprojekt „Rehberger-Weg“ Fondation Beyeler – Vitra Weil
Der Gemeinderat hat vom Stand des Baubewilligungsverfahrens für die acht auf Schweizer Seite in Riehen geplanten Kunstobjekte von Tobias Rehberger Kenntnis genommen. Vier Objekte wurden im nun vorliegenden Bauentscheid genehmigt. Während die Wegmarken auf deutschem Gebiet bereits seit einiger Zeit vollumfänglich bewilligt sind, gingen für einzelne Objekte in Riehen in der Wiese-Ebene seitens der Naturschutzverbände Einsprachen ein. Diese wurden im Bauentscheid teilweise gutgeheissen. Die Projektträger und der Kunstschaffende verfolgen weiterhin in einem konstruktiven Dialog mit den Verbänden das Ziel, die von Kunstobjekten begleitete, naturnahe Wegverbindung zwischen der Fondation Beyeler in Riehen und dem Vitra Design Museum in Weil zeitnah zu ermöglichen.
Weitere Auskünfte erteilt:
Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte, Tel: 061 646 82 04