14. Feb 2020
Gemeinderatsbeschluss vom 4. Februar 2020
Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 den Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10’216-1 und 10‘216-2 vom 24. Januar 2020 für den Bachtelenweg fest.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung Riehen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Im Namen des Gemeinderats
Der Gemeindepräsident: Hansjörg Wilde
Die Generalsekretärin: Sandra Tessarini