26. Jan 2012
„1. Der Einwohnerrat genehmigt auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Mobilität und Versorgung (SMV) den Vertrag mit upc cablecom betreffend den Verkauf des Kommunikationsnetzes der Gemeinde Riehen.
2. Die Gemeinde behält die Option, auf dem Kommunikationsnetz Riehen eine Programmfrequenz für die Verbreitung von eigenen Informationen unentgeltlich zu nutzen.
3. Das Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlage für Fernsehen und Radio der Gemeinde Riehen vom 30. Januar 1974 und der Beschluss des Weiteren Gemeinderats betreffend die Erstellung einer Fernseh-Ortsantennenanlage vom 30. Januar 1974 werden aufgehoben.
4. Der Erlös aus dem Verkauf des Kommunikationsnetzes ist zweckgebunden massgeblich zur Rückzahlung von Schulden der Gemeinde zu verwenden.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“
Riehen, 25. Januar 2012
Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Salome Hofer
Der Sekretär: Andreas Schuppli
(Ablauf der Referendumsfrist: 26. Februar 2012)