11. Jan 2011
Der Gemeinderat hat am 7. Dezember 2010 den Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum erlassen und bringt ihn nun dem Einwohnerrat zur Kenntnis. Der Plan konkretisiert die Zielsetzungen aus dem Leitbild der Gemeinde Riehen und dem kantonalen und kommunalen Richtplan.
Der Entwicklungsrichtplan durchlief in den Jahren 2008 und 2009 ein zweistufiges Mitwirkungsverfahren und wurde insgesamt positiv aufgenommen. Eine Überprüfung wurde aufgrund der Referendumsabstimmung im Juni 2009 notwendig, in welcher der geplante Neubau an der Bahnhofstrasse 34 abgelehnt wurde.
Der Entwicklungsrichtplan ist nicht als abschliessende Planung zu verstehen, sondern zeigt, in welche Richtung sich das Dorfzentrum in den nächsten 10 bis 15 Jahren weiterentwickeln soll. Die konkreten Projekte werden je nach Zuständigkeit dem Einwohnerrat als referendumsfähige Vorlagen zum Beschluss unterbreitet.
Ein zentrales Projekt ist in den nächsten Jahren die Umgestaltung der Schmiedgasse und Rössligasse in eine attraktive Begegnungszone (Mischverkehrsfläche mit Tempo 20). Ein Parkleitsystem soll das Auffinden von Parkplätzen erleichtern und den Suchverkehr reduzieren. Mittelfristig ist die Realisierung von zentrumsnahen, unterirdischen Parkplätzen vorgesehen, welche eine Voraussetzung für die Erweiterung der Fussgängerzone sind. Weiter sind u. a. ein verbesserter Zugang von der S-Bahn-Haltestelle ins Dorfzentrum, eine kleinteilige Bebauung für das Areal Weissenbergerhaus, die Aufwertung des Singeisenhofs und eine kleinteilige Wohnbebauung am nördlichen Rand des Dorfkerns geplant.
Der Entwicklungsrichtplan kann eingesehen werden:
– Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr (bis 28. Februar 2011)
– Homepage der Gemeinde Riehen: unter «Direktzugriff»
Auskünfte erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat Tel. 061 606 30 00
Ivo Berweger, Abteilungsleiter Hochbau und Planung Tel. 061 646 82 86
Datum der Neuigkeit 11. Jan. 2011