07. Jul 2015
Zentrale Gefahrenquelle bilden derzeit Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie brennend weggeworfene Raucherwaren. Die Streu- und Humusschicht des Waldbodens ist in hohem Masse brandgefährdet. Insbesondere in Wäldern mit hohem Nadelholzanteil und in Wäldern mit herumliegendem Astmaterial muss von einer akuten Waldbrandgefahr ausgegangen werden.
Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe im Kantonsgebiet.
Eine Entspannung der Situation wird erst durch länger andauernde Niederschläge eintreten, die nicht vor nächster Woche zu erwarten sind.
Der Amt für Wald beider Basel bittet die Bevölkerung, durch verantwortungsbewusstes Handeln Wald- und Flurbrände zu vermeiden.
Die Entwicklung der Situation wird beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.
Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
Holger Stockhaus
Tel. 061 552 59 95
Amt für Wald beider Basel in Liestal