Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen

08. Sep 2014

Änderung vom 27. August 2014

Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Ratsbüros:

I.
Die Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. Oktober 2002 wird wie folgt geändert:

§ 9 erhält folgenden neuen Abs. 3 beigefügt:
3 Ein Kommissionsmitglied kann für seinen ausserordentlichen Aufwand in der Kommissionsarbeit mit Zustimmung des Kommissionspräsidiums begründeten Antrag an das Ratsbüro auf eine angemessene Entschädigung stellen. Die Einzelheiten regelt das Ratsbüro.

II.
Diese Änderung wird publiziert; sie unterliegt dem Referendum. Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Änderung sofort wirksam.

Riehen, 27. August 2014

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Jürg Sollberger
Das Ratssekretariat: Katja Christ

(Ablauf der Referendumsfrist: 2. Oktober 2014)
 

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