11. Mär 2015
Der Einwohnerrat hat an den Sitzungen vom 29. und 30. Oktober sowie in 2. Lesung am 27. November 2014 die Zonenplanrevision behandelt. Weil der Einwohnerrat bei seinen Beschlüssen in wenigen Punkten wesentlich von der gemeinderätlichen Vorlage abweicht, welche im Juni 2013 bereits öffentlich aufgelegt war, ist die öffentliche Planauflage für einzelne Planänderungen nötig. Damit wird das rechtliche Gehör der Betroffenen gewährleistet.
Die öffentliche Planauflage findet vom 14. März bis zum 14. April 2015 statt. Die Pläne und Berichte können in der Gemeindeverwaltung Riehen sowie im Internet unter www.riehen.ch (Projekte und Planauflagen) eingesehen werden.
Die wesentlichen Inhalte der Planauflage sind im Folgenden kurz begründet. Umfassend ist die vom Einwohnerrat beschlossene Zonenplanrevision im Planungsbericht (Stand 5. Dezember 2014) unter www.riehen.ch/zonenplanrevision dargelegt.
Nutzungsplanung Stettenfeld
Das rund 17.6 Hektaren umfassende Stettenfeld ist seit Jahrzehnten grösstenteils der Wohnzone 2a zugewiesen, aber noch nicht baureif. Der Einwohnerrat hat nun die erste Stufe des zweistufigen Nutzungsplanverfahrens beschlossen. In seinem Beschluss hat der Einwohnerrat den Anteil der öffentlichen Grünfläche von 25% auf 35% erhöht. Der Anteil an Freizeit- und Sportanlagen wurde auf 10% erhöht, 55% verbleiben in der Bauzone. Ebenfalls wurde die durchschnittliche Ausnutzungsziffer auf maximal 0.9 definiert.
Spezielle Nutzungsvorschriften im Autal
Im Autal hat der Einwohnerrat im Zonenplan eine Erweiterung des Perimeters der speziellen Nutzungsvorschriften beschlossen. Inzwischen wurde der Plan zu den speziellen Nutzungsvorschriften entsprechend ergänzt. Die betroffenen Parzellen werden neu der Grünzone zugewiesen und auf die Zuweisung zum Landschaftsschutz wird verzichtet.
Erweiterung Landschaftsschutz
Für die Landwirtschaftszonen „In den Wenkenmatten“, im „Moostal“ sowie „Bachtelen/Auf Hutzlen“ hat der Einwohnerrat beschlossen, dass diese auch dem Landschaftsschutz zugewiesen werden. Dem Schutz der Landschaft wurde für diese Gebiete ein hohes Gewicht gegeben. In der Landschaftsschutzzone sind keine Bauten und Anlagen zulässig.
Die öffentliche Planauflage kann parallel zum laufenden Referendum gegen den Beschluss der Zonenordnung durchgeführt werden. Die Volksabstimmung findet am 14. Juni 2015 statt. Vor Überweisung einer entsprechenden Einwohnerratsvorlage wird aber das Resultat der Referendumsabstimmung abgewartet. Sollte das Referendum erfolgreich sein, wäre eine Anpassung der Zonenordnung notwendig, welche dann zusammen mit der Behandlung der Einsprachen dem Einwohnerrat im 3. Quartal 2015 vorgelegt werden könnte.
Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00
Sebastian Olloz, Ortsplaner, Tel. 061 646 82 59