Reglement betreffend Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser (Strassen- und Kanalisationsreglement) - Änderung vom 27. Februar 2018

07. Mär 2018

Der Gemeinderat beschliesst:

I.
Reglement betreffend Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser (Strassen- und Kanalisationsreglement) vom 17. Februar 20091) (Stand 10. März 2016) wird wie folgt geändert:

§  10bis (neu)
e. Landpreis der Allmend

1 In den Fällen von § 6 Abs. 4 Strassen- und Kanalisationsordnung wird die Allmend mit einem Landpreis von CHF 100 pro Quadratmeter in die Berechnung der Strassenbeiträge miteinbezogen.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Die Änderung wird publiziert; sie tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.


Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler
___________________________
1) SG RiE 750.110

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