14. Apr 2021
In seiner Sitzung vom 13. April 2021 hat der Gemeinderat neben anderen Geschäften, die noch in Bearbeitung stehen, ein COVID-19 Härtefallreglement erlassen.
COVID-19 Härtefallreglement
Die Corona-Pandemie betrifft die Riehener Unternehmerinnen und Unternehmer unterschiedlich stark. Der Gemeinderat hat beschlossen, für jene Unternehmen, welche vom Kanton keine Unterstützungsleistungen erhalten, mit einem eigenen Härtefallreglement zu unterstützen. Das Reglement wird zurzeit noch der formellen Prüfung durch den Kanton unterzogen und anschliessend in der Riehener Zeitung sowie im Amtsblatt publiziert.
Es tritt fünf Tage nach Publikation in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Riehen, 13. April 2021