Warum muss das Gemeindehaus saniert werden?

Das Gemeindehaus müsste in den nächsten Jahren umfassend saniert werden, wenn es langfristig am bestehenden Standort bleiben soll:

  • Energietechnische Sanierung: Mittels Isolation der Gebäudehülle (Dächer, Fassade, Decken, Kellerräume sowie Fensterersatz) kann der Heizenergiebedarf von heute rund 79 kWh/m2/Jahr auf 54 kWh/m2/Jahr gesenkt werden, was zwar einer Reduktion von über 30% entspricht, aber bei weitem nicht den Wert von 15 kwh/m2, welcher für Neubauten gilt, erreicht.
  • Haustechnische Sanierung: Erneuerung der Elektroinstallationen, energetische Optimierung der Beleuchtung, Erneuerung der Lüftungs-, Heizungs- und Sanitäranlagen, Sanierung der Kanalisationsgrundleitungen.
  • Brandschutzsanierung: Einbau fehlender Brandabschnitte, Verbesserung Feuerwiderstand Glasoblichter, Brandmeldeanlage.
  • Schadstoffsanierung: Ersatz asbesthaltiger Gebäudeteile wie Akustikdecke im ER-Saal, Bodenbeläge im UG, Elektrotableaus, Unterdächer aus Eternit.
  • Seit Mai 2018 gelten neue Vorschriften bezüglich Erdbebentüchtigkeit. Es sind bauliche Massnahmen nötig, um das Gebäude gemäss Vorschriften erdbebentüchtig zu machen. Bei bestehenden Gebäuden werden allerdings Erleichterungen gewährt.
  • Erneuerung von Bodenbelägen und Anstrichen.
  • Ersatz folgender Bauteile und Anlagen: Warenlift, Bürotüren inkl. Zargen, Schliessanlage, Nasszellen im Nebengebäude.

Während der Umbauzeit sind zudem Büroprovisorien bis zu zwei Jahre nötig. Insgesamt werden diese Massnahmen rund CHF 14.6 Mio. kosten (Kostenschätzung +/- 20%). Dabei könnten aber folgende Nachteile nicht beseitigt werden: Unternutzter Einwohnerratsaal; Bürogrössen entsprechen nicht mehr den zeitgemässen Raumanforderungen (zu gross, aufgrund statischer Struktur zu wenig flexibel), überdimensionierte Verkehrswege innerhalb des Gebäudes.

Ein Neubau, der bezüglich Erdbebensicherheit, Energieverbrauch sowie zeitgemässe Anforderungen an den Arbeitsplatz auf dem neusten Stand wäre, würde hingegen gemäss Machbarkeitsstudie inklusive Tiefgarage und Saalbau (Ersatzsaal für Bürgersaal und Einwohnerratsaal) eine Investition von CHF 20.3 Mio. (Kostenschätzung +/- 25%) bedingen. Beim Kostenvergleich zu berücksichtigen sind zudem die jährlichen Baurechtszinseinnahmen der Areale, die je nach Variante anderweitig genutzt werden können. Dies relativiert die höheren Mehrkosten eines Neubaus für die Verwaltung.

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