Was passiert mit dem Gemeindehaus, wenn es zu einer Neugestaltung des Areals kommt?

Gestützt auf den Einwohnerratsentscheid vom September 2015 wurde geprüft, ob ein geeigneter Alternativstandort für einen Gemeindehausneubau zur Verfügung stünde, falls auf dem heutigen Areal eine Entwicklung mit einem Grossverteiler realisiert werden soll.

Dabei hat sich in einer Machbarkeitsstudie gezeigt, dass die gemeindeeigenen Parzellen RA 82 (ehemalige Landi Zwischennutzung «2wei»), RA 600 (öffentlicher Parkplatz und Wertstoffsammelstelle) sowie RA 583 (öffentlicher Parkplatz) an der Bahnhofstrasse mit insgesamt 2’793 m2 sich grundsätzlich für einen massgeschneiderten Neubau eines Gemeindehauses mit zeitgemässer Arbeitsplatzorganisation eignen würden. Ein Mehrzwecksaal könnte auf dem benachbarten Areal «Weissenbergerhaus» realisiert werden als Ersatz für den Bürgersaal, den Einwohnerratssaal und allenfalls auch für den Landgasthofsaal. Ein Saal würde städtebaulich den besseren Auftakt in die Wettsteinanlage bilden, als dies eine zonenkonforme dreigeschossige Bebauung tun würde. Die betreffenden Parzellen müssen dafür von der Zone 3 in die Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse umgezont werden.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen