1% der Einkommenssteuereinnahmen wird für die Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet. 80% davon fliessen ins Ausland, ein Teil ist für humanitäre Soforthilfe in Katastrophen- oder Krisengebieten reserviert. 20% werden an Projekte im Inland vergeben. Ausserdem werden Projekte der Partnergemeinde Csikszereda in Siebenbürgen (Rumänien) sowie der Patengemeinde Val Terbi unterstützt. Die restlichen Gelder fliessen in die freie Vergabe für Projekte im In- und Ausland.
Mit der Richtlinie wird die jährliche Vergabe in der
Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland verbindlich geregelt. Die Vergabe richtet sich zudem nach thematischen Schwerpunkten. Die entsprechenden Dokumente sind untenstehend
aufgeschaltet.
Die Anträge sind online bis 30. Juni einzureichen, der Vergabeentscheid erfolgt jeweils im September. Die Vorprüfung der Vergabeanträge zuhanden des Gemeinderats übernimmt die gemeinderätliche Kommission, welche gemäss Reglement für eine Legislaturperiode gewählt wird.