Bauvorschriften

Der Zonenplan sowie das kantonale Bau- und Planungsgesetz regeln, wie die Grundstücke in Riehen genutzt und bebaut werden dürfen. Riehen besitzt kein eigenes Zonenreglement. Für Teilgebiete gelten nebst den Zonenvorschriften zusätzlich Bebauungsplanvorschriften.

Für das Bauen relevante Gesetze:

  • 730.100 Bau - und Planungsgesetz (BPG) vom 17. November 1999
  • 730.110 Bau- und Planungsverordnung (BPV) vom 19. Dezember 2000
  • 730.115 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) vom 15. Januar 2009 (1.Teil: Bauvorschriften; 2. Teil: Planung, Bodenordnung, Erschliessung)
  • 730.120 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) vom 12. November 2002
  • 730.150 Spezielle Bauvorschriften/Bebauungspläne
  • 730.310 Verordnung über die Erstellung von Parkplatzplänen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) vom 22. Dezember 1992
  • RiE 730.130 Zonenordnung Riehen

Diese Gesetzesgrundlagen können im Internet abgerufen werden unter Gesetzessammlung Kanton Basel-Stadt.

Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) Basel-Stadt und seine Anwendung: Arbeitshilfe

Die verschiedenen Nutzungspläne (Zonenplan, Bebauungsplan, Lärmempfindlichkeitsstufenplan, Bau- und Strassenlinien) können auf dem GeoPortal des Kantons Basel-Stadt eingesehen werden.

Zonenplan Riehen - interaktive Karte, MapBS
Bau- und Strassenlinien - interaktive Karte, MapBS
Nutzungsplanung Riehen - ÖREB-Kataster BS
Bau- und Strassenlinien - ÖREB-Kataster BS
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