Im Rahmen des Baubewilligungsverfahren ist bei gewissen Vorhaben ein Umgebungsgestaltungsplan via Bau- und Gastgewerbeinspektorat einzureichen. Die Fachstelle Umwelt der Gemeinde Riehen kann für die Umgebungsgestaltung verschiedene Auflagen fordern. Sie steht Ihnen bei Fragen und vorgängigen Besprechungen sowie Vorortbesichtigungen zu Verfügung.
Umgebungsgestaltungspläne sind im Baubewilligungsverfahren notwendig, wenn:
- die Fläche, in welcher Bodeneingriffe vorgesehen sind, (Gebäudegrundfläche plus Arbeitsgraben plus ev. Terrainveränderungen) mehr als 100 m² beträgt
- die neu gestaltete Gartenfläche mehr als 100 m² beträgt
- der Vorgarten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben neu- oder umgestaltet wird
- bauliche Veränderungen im Bereich geschützter Bäume vorgenommen werden