Auskünfte an Privatpersonen werden nur auf schriftliches Gesuch hin erteilt, es erfolgen keine telefonischen Auskünfte. Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) und dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetzt (IDG).
Für Personen mit einer Adresssperre sind Anfragen inklusive Interessensnachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift, offene Rechnungen usw.) uns per E-Mail oder per Post zukommen zu lassen. Weiter benötigen wir Angaben zur gesuchten Person (Name und Vorname, Geburtsdatum, letzte bekannte Adresse).
Das Gesuch wird nach Erhalt geprüft und beantwortet. Die Gebühr wird in Rechnung gestellt und per Post gesendet.
Antrag Adresssperre
Auf schriftlichen Antrag kann die eigene Adresse nach § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung (NAG) sowie § 28 Abs. 1 des kantonalen Informations- und Datenschutzgesetzes kostenlos im Einwohnerregister gesperrt werden. Antragsformular untenstehend.
Kosten:
Pro Adressauskunft CHF 10.00 zzgl. Versand CHF 3.00