Die Gemeinde gewährt zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege finanzielle Beiträge an den Erhalt und die Restaurierung von Bauten, die im Denkmalverzeichnis oder im Inventar der schützenswerten Bauten aufgelistet sind oder in der Schutzzone liegen. Anträge sind an die kantonale Denkmalpflege zu richten.
Die geplanten Massnahmen sind vor der Einreichung eines Baubegehrens und vor der Einreichung eines Subventionsantrags mit der Denkmalpflege zu besprechen. Arbeiten am Objekt dürfen erst begonnen werden, wenn über das Baubegehren und den Subventionsantrag entschieden ist. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalpflege ist deshalb sehr empfehlenswert. Die entsprechenden Formulare und Detailinformationen zu den Subventionsbedingungen sind bei der Denkmalpflege im Bau- und Verkehrsdepartement erhältlich.