Damit die Strassen in Riehen auch im Winter benutzt werden können, stehen die Mitarbeitenden der Werkdienste mit ihren Fahrzeugen und Maschinen in der Zeit von Mitte November bis Anfang April in Bereitschaft. Für die Trottoirs entlang der Strassen ist auf der ganzen Länge des anstossenden Grundstücks die Grundeigentümerschaft oder deren Beauftragte für die Schneeräumung verantwortlich.
Gerade bei starkem Schneefall oder unerwarteter Glatteisbildung müssen, da nicht das ganze Strassennetz auf einmal geräumt werden kann, Prioritäten festgelegt sein. Deswegen werden die stark befahrenen Strassen - es handelt sich dabei in der Regel um Strassen mit öffentlichem Verkehr oder Hauptstrassen - zuerst geräumt. Danach folgen die übrigen Strassen, bei diesen zuerst jene in Hanglage und zum Schluss die Fuss- und Velowege. Zur Sicherheit der Fussgänger ist es die Aufgabe der Eigentümerschaft, die Trottoirs von Schnee und Eis zu befreien. Bei Glatteis ist es wichtig, dass Splitt ausgestreut wird. Zu diesem Zweck stellt die Gemeinde 35 Streugutbehälter mit getrocknetem Splitt bereit. Auf den Einsatz von Taumittel (Streusalz) sollte wenn möglich verzichtet, respektive nur in Ausnahmefällen verwendet werden (siehe Merkblatt «Pflichten der Anwohnenden bei Schneefall und Glatteis»).
Trotz Winterdienst muss bei Schneefall oder Glatteis mit erschwerten Bedingungen gerechnet werden. Es ist daher unerlässlich, dass sich die Verkehrsteilnehmenden den Strassenverhältnissen anpassen und die erforderliche Winterausrüstung vorhanden ist.
Besonders im Winter ist es wichtig, dass Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten sind. Dabei muss berücksichtig werden, dass Äste durch Schnee und Regen wesentlich tiefer hängen. Im Merkblatt «Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern» wird aufgezeigt, wie diese zur Allmend geschnitten sein sollen.
Ergänzende Informationen können den unten aufgeführten Dokumenten und Gesetzestexten von Kanton und Gemeinde entnommen werden.