Die Asiatische Tigermücke ist sehr lästig und eine potentielle Krankheitsüberträgerin. Seit Herbst 2024 ist das
ganze Siedlungsgebiet von Riehen von Tigermücken besiedelt und es besteht auf
dem ganzen Gemeindegebiet eine Bekämpfungspflicht.
Foto: Pie Müller, Swiss TPH
Um die weitere Ausbreitung einzudämmen und die Mückendichte tief zu halten ist ein aktiver Beitrag der Bevölkerung erforderlich:
Auf Privatgrundstücken und Firmenarealen sind die jeweiligen
Eigentümer, Mieter oder Pächter verpflichtet, Brutstätten
der Tigermücke zu beseitigen. Typische
Brutstätten sind Topfuntersetzer, Giesskannen, Regenwassertonnen oder
verstopfte Dachrinnen. Orte, an denen sich
stehendes Wasser nicht vermeiden lässt (hauptsächlich Dolen), sind mit einem
spezifisch gegen Stechmücken wirkenden Biozid zu behandeln. Diese Mittel ist
beim Kanton und der Gemeinde erhältlich.
Belebte Wasserstellen wie Biotop und
kleine Teiche sind keine Brutstätten und müssen nicht aufgehoben oder behandelt
werden.
Auf öffentlichem Grund wird die Bekämpfung von den Gemeinden
vorgenommen.
Informationen zur Tigermücke und deren Bekämpfung:
Weitere umfassende Informationen zur Tigermücke
finden Sie ausserdem auf der kantonalen Webseite zur Tigermücke:Asiatische Tigermücke
Mittel gegen Tigermücken:
Das biologische Mittel zur Bekämpfung von Stechmückenlarven können Sie von April bis Ende Oktober am Empfang des Kantonalen Laboratoriums (Kannenfeldstrasse 2, 4056 Basel) oder im Werkhof der Gemeinde Riehen (Haselrain 65) beziehen.
Abholzeiten Werkhof Gemeinde Riehen, Haselrain 65
an der Pforte Mo - Fr: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr