Eigentümer und Eigentümerinnen einer privaten Liegenschaft haben
die Möglichkeit an ihren Gebäuden in der Gemeinde Riehen, illegale Sprayereien rasch und fachgerecht entfernen zu lassen. Die
Gemeinde unterstützt dies mit der Dienstleistung "Spray-Out".
Unschöne
Sprayereien sollten so rasch wie möglich beseitigt werden, um weitere
Verunstaltungen zu vermeiden.
So gehen Sie vor:
- Dokumentieren Sie den Schaden an Ihrer Liegenschaft
mit aussagekräftigen Bildern.
- Melden Sie die Sachbeschädigung der Polizei Riehen unter 061 201 74 50.
- Kontaktieren Sie dann die Werkdienste der Gemeinde Riehen unter der Nummer
061 645 60 60 oder per Mail an werkdienste@riehen.ch. - Wenn Sie uns eine Mail schreiben: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, senden Sie die Bilder zusammen mit der Schadenmeldung
der Polizei im Anhang und Ihren Kontaktangaben.
- Wenn Sie uns nach der telefonischen Kontaktnahme per Post schreiben: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, senden Sie die Schadenmeldung der Polizei, die Bilder und Ihre Kontaktangaben bitte an:
Gemeindeverwaltung Riehen, Werkdienste, Haselrain 65, 4125 Riehen.
Weiteres Vorgehen:
- Nach Prüfung der Schadenmeldung erhalten Sie von den Werkdiensten einen Einzahlungsschein über CHF 100.00 (Hiermit wird die Bearbeitungsgebühr des Malermeisterverbands beglichen).
- Anschliessend beauftragt der Malerverband Basel-Stadt
einen fachlich geeigneten Malerbetrieb, der den Schaden beseitigt.
- Die Gemeinde Riehen beteiligt sich an den angefallenen Kosten bis CHF 1'000, im Rahmen des zur Verfügung stehenden jährlichen Budgets.