15. Feb 2021
„Der Einwohnerrat beschliesst:
Gemeindeinitiative für eine sinnvolle und effiziente Entlastung von Familien
«Gestützt auf § 66 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt (KV) vom 23. März 2005 und § 2b Abs.1 des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG) vom 16. Januar 1991 reicht der Einwohnerrat für die Einwohnergemeinde Riehen folgende formulierte Gemeindeinitiative zu Handen des Grossen Rates ein:
«Das Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz) vom 12. April 2000 wird wie folgt geändert:
IV. Sozialabzüge
§ 35
1 Vom Einkommen werden abgezogen:
9'300 Franken für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person zur Hauptsache sorgt; werden die Eltern getrennt besteuert, so wird der Kinderabzug hälftig aufgeteilt, wenn das Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge steht und keine Unterhaltsbeiträge nach § 32 Abs. 1 lit. c für das Kind geltend gemacht werden.»
Dieser Beschluss ist zu publizieren.“
Riehen, 11. Februar 2021
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini