Hilfe bei elektronischer Steuererklärung

30. Mär 2023

Die Steuerverwaltung des Kantons bietet in Riehen fachkundige Hilfe zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung an. Am Mittwoch, den 5. April 2023 von 14.15 bis 17.30 Uhr ist im Foyer des Bürgersaals ein sogenannter «BalTax HelpPoint» eingerichtet.

Der Service ist niederschwellig und richtet sich an alle Steuerzahlenden, die technische Unterstützung wünschen. Die Mitarbeitenden der Steuerverwaltung geben praktische Tipps, um das persönliche elektronische Steuerkonto einzurichten und zu aktivieren.

Elektronische Kontoeinsicht
Ist der Zugang einmal eingerichtet, können Steuererklärungen mit sämtlichen Beilagen papierlos abgegeben werden. Steuerpflichtige können ihr Steuerkonto jederzeit einsehen, Steuerausweise bestellen und bezahlen. Seit zwei Jahren ist es in Basel-Stadt möglich, die Steuererklärung komplett elektronisch zu erledigen. Dem Kanton ist es ein Anliegen, viele Personen mit dem Online-Portal der Steuerverwaltung vertraut zu machen. Daher bietet er den «BalTax HelpPoint» an.

Tipps bei Anwendungsfragen
Die Mitarbeitenden nehmen sich für den Einzelfall Zeit. Es handelt sich aber nicht um eine Steuerberatung, sondern um Hilfe bei Anwendungsfragen rund um das Online-Portal, z.B. bei der ersten Registrierung oder beim Hochladen von Dokumenten.
Die Steuerverwaltung stellt an den «Help Points» Laptops mit Hotspots zur Verfügung. Ratsuchende können aber auch ihren eigenen Laptop, ihr Tablet oder Smartphone mitbringen sowie einige Steuerunterlagen, um das Hochladen von Belegen gleich auszuprobieren. Bei Bedarf wird die Hilfe auch auf Englisch angeboten. Bislang sind für dieses Jahr insgesamt fünf Termine für den «BalTax Help Point» in ganz Basel-Stadt geplant, einer davon im Gemeindehaus Riehen.

Fristerstreckung online
Der Kanton weist die Steuerpflichtigen auch postalisch auf das Hilfsangebot des «BalTax Help Points» hin, zusammen mit dem Versand der Steuererklärungsunterlagen.
Die Abgabefrist der Steuererklärung für natürliche Personen dauert bis Ende März 2023. Diese Frist kann auf Antrag gebührenfrei bis Ende September verlängert werden. Das geht mit der Online-Fristerstreckung am einfachsten. Auch dabei sind die Fachpersonen des Kantons behilflich.

Weitere Informationen gibt es unter Steuerverwaltungdes Kantons Basel-Stadt - BalTax Help Point (bs.ch).

Weitere Auskünfte erteilen:
Roger Buser, Leiter Steuern und Inkasso, Tel. 061 646 82 32

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