Mobilfunk in Riehen

01. Feb 2024

Mobilfunk hat sich zu einem Pfeiler unserer modernen Gesellschaft etabliert. Die Herausforderung der Gemeinde ist, diesen zu gewährleisten. Sie stellt dafür gemeindeeigene Liegenschaften zur Verfügung.

Handys sind nicht mehr wegzudenken von unserem Alltag. Neben den Grundfunktionen des Telefons – telefonieren und Kurznachrichten versenden – ist das Handy beim Einkaufen, beim News lesen etc. bei den meisten Menschen ein täglich genutztes wichtiges Gerät.
Dadurch wächst die benötigte Datenmenge und sie wächst jedes Jahr weiter. Diese Bedürfnisse können allerdings nur mit neuen oder aufgerüsteten Mobilfunkantennen gedeckt werden. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, funktionierende, eigenständige Netze für grosse Datenmengen bereitzustellen. Gleichzeitig gibt es in der Bevölkerung Bedenken und Ängste gegen neue Antennen und Private stellen kaum mehr Liegenschaften zur Verfügung.

Gemeinde strebt eine gute Abdeckung an
Die Gemeinde hat ein grosses Interesse an einer möglichst breiten und guten Abdeckung des Gemeindegebiets, um den Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen. Deshalb stellt sie öffentliche Flächen oder solche im Eigentum der Gemeinde grundsätzlich als Antennenstandorte zur Verfügung, wenn dies möglich ist.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dies ein anspruchsvolles Spannungsfeld ist und kontrovers diskutiert wird. Einerseits stehen die Mobilfunkantennen sinnvollerweise dort, wo sie gebraucht werden, andererseits sind die geeigneten Standorte deshalb in der Regel im bewohnten Gebiet.

Hängige Verfahren
Ob eine Antenne realisiert werden kann, entscheidet sich erst im Bewilligungsverfahren, für welches das Bau- und Gewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt und auf Gemeindeallmend der Gemeinderat zuständig ist. Die Verfahren dauern aufgrund von Einsprachen und Rekursen oft ein bis zwei Jahre. Die Befürchtungen der Bevölkerung werden ernst genommen und die Einsprachen werden entsprechend sorgfältig behandelt. Gleichzeitig suchen die Netzbetreiber laufend nach neuen Standorten, um ein leistungsfähiges Netz zu gewährleisten.

Zurzeit sind folgende Verfahren im Zusammenhang mit Einsprachen, resp. Rekursen gegen Mobilfunkantennen, denen der Gemeinderat bereits zugestimmt hat, hängig:

Sportplatz Grendelmatte
Bahnböschung Kilchgrundstrasse / Esterliweg
Weilstrasse 24
Inzlingerstrasse 147
Aeussere Baselstrasse 255
Schopfgässli 8
Lörracherstrasse 152 (Änderung bestehende Anlage)
Bahnhofstrasse 59 (Landi)

Folgende Standorte, bzw. deren Aufrüstung wurden in den letzten beiden Jahren bewilligt.
Rüchligweg 65
Dörnliweg 28
Stettengrabenweg (Aufrüstung bestehende Anlage)
In den Neumatten 63
Im Niederholzboden 58
Wasserstelzenweg 1 (Aufrüstung bestehende Anlage)

Im Rahmen der Behandlung der ordentlichen Baubegehren hat der Gemeinderat im Januar 2024 auch zum geplanten Neubau einer Antennenanlage für die Mobilfunkkommunikation am Gatternweg 15 zustimmend Stellung genommen. Sofern die Gesetze eingehalten sind, kann das Bau- und Gewerbeinspektorat das Vorhaben bewilligen.
Eine Übersicht zu den Standorten und Perimeter der Mobil- und Rundfunkantennen findet man im Geoportal auf https://map.geo.bs.ch unter Themen «Kommunikation».

Wie kann man sich vor Strahlenbelastung schützen?
Die Schweiz hat im Vergleich zu allen europäischen Ländern sehr tiefe Grenzwerte.
Im Alltag kommt die grösste Strahlenbelastung aber nicht von Mobilfunk-Antennen, sondern vom Mobiltelefon. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie die Belastung von Mobilfunkstrahlung reduzieren können:

  • Verwenden Sie Kopfhörer mit Mikrophon und Kabel, anstatt das Handy ans Ohr zu halten.
  • Benutzen Sie wenn immer möglich die Freisprechfunktion fürs Telefonieren.
  • Vermeiden Sie es, bei schlechtem Empfang zu telefonieren und zu surfen, da das eigene Handy dann die Sendeleistung erhöht.
  • Tragen Sie das Mobiltelefon nach Möglichkeit nicht direkt auf dem Körper.
    (Quelle: SUVA)

Riehen, 1. Februar 2024

Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Hettich, Gemeinderat Tel. 079 302 51 47
Salome Leugger, Tel. 061 646 82 94

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