Private Feuerwerke am 31. Juli und 1. August 2023 zwischen 18.00 und 01.00 Uhr erlaubt

20. Jul 2023

Aus Rücksichtnahme auf Mensch und Tier ist das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Juli und am 1. August 2023 zwischen 18.00 Uhr und 01.00 Uhr des Folgetages gestattet.

Für viele Personen gehören nicht nur die offiziellen Feuerwerke zum 1. August, sondern auch das private Abbrennen von Raketen oder Böllern. Einerseits bereitet es vielen Freude, Feuerwerk selbst zu zünden und damit ihre Festlaune zum Ausdruck zu bringen. Andererseits ist mit Feuerwerken und Knallkörpern auch ein Störpotenzial für Menschen und Tiere verbunden.

Um den sich entgegenstehenden Interessen gerecht zu werden, hat die Kantonspolizei folgende Regelungen erlassen:

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 ist am 31. Juli und am 1. August 2023 zwischen 18.00 Uhr und 01.00 Uhr des Folgetages gestattet.

Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur einzeln gezündet werden.

Feuerwerkskörper dürfen nur so abgebrannt werden, dass keine unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen entstehen. Die Gefahrenhinweise der Feuerwerkskörper müssen eingehalten werden.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu Spitälern gewährleistet sein.

Weiterführende Angaben finden sich auf der Webseite der Kantonspolizei Basel-Stadt Kantonspolizei desKantons Basel-Stadt - Privates Feuerwerk (bs.ch)

Die Gemeindeverwaltung wünscht den Riehenerinnen und Riehenern eine schöne Bundesfeier.

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