09. Dez 2025
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt legt das Verhandlungsergebnis über eine Teilrevision des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes (Fi-LaG) vor. Diese Teilrevision war nach dem Basler Kompromiss der sogenannten «Steuervorlage 17» notwendig geworden. Der Gemeinderat Riehen begrüsst das Verhandlungsergebnis, das mit der Gemeinde Bettingen und dem Regierungsrat Basel-Stadt erzielt wurde. Damit werden sowohl der Finanzausgleich aktualisiert als auch bisherige Unstimmigkeiten bereinigt. Das Gesetzespaket wird nun dem Grossen Rat zur Abstimmung vorgelegt.
Anpassung an die Steuervorlage 17
Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung stellt sicher, dass der
Ressourcenausgleich korrekt auf die aktuellen steuerlichen Grundlagen
abgestützt ist. Dies stärkt die Einheitlichkeit des Regelwerks. So gilt seit
2019 im Kanton Basel-Stadt für juristische Personen ein proportionaler
Gewinnsteuersatz von 6,5 Prozent. Das bisherige FiLaG verweist jedoch weiterhin
auf den früheren progressiven Gewinnsteuersatz. Dies wird mit der Neufassung
korrigiert.
Bereinigung früherer Unklarheiten
Die Revision korrigiert zudem technische Punkte, welche die
Finanzkontrolle bereits 2019 bemängelt hatte. Diese Bereinigungen erhöhen die
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnung des Finanzausgleichs.
Finanzielle Auswirkungen für Riehen
Die Ausgleichszahlungen wurden seit 2021 wegen der
anstehenden Gesetzesrevision buchhalterisch abgegrenzt. Mit der Teilrevision
können nun die tatsächlichen Beträge berücksichtigt werden. Für 2021 bis 2024
ergibt sich für Riehen eine nachträgliche Entlastung von rund 10,4 Mio. Franken.
Zusätzlich führt die Teilrevision für das laufende Jahr 2025 zu einer
Entlastung Riehens von rund 6 Mio. Franken gegenüber dem Budget. Auch ab 2026
dürfte die Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs die Bestrebungen Riehens
nach einem mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt unterstützen.
Ausblick
Der Ratschlag wird nun dem
Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt. Parallel dazu wird in kommenden Verhandlungen zwischen dem Kanton
und den Gemeinden Riehen und Bettingen die Frage geklärt, wie die Gemeinden am
Ertrag der OECD-Ergänzungssteuer (OECD-Mindestbesteuerung von grossen
Unternehmen) beteiligt werden, die der Kanton einnimmt. Anschliessend soll in
einer vertieften Analyse geprüft werden, ob der bestehende Finanz- und
Lastenausgleich in einem kleinräumigen Kanton mit nur drei Gemeinden weiterhin
zweckmässig ist oder vereinfacht werden kann.
Riehen, 9. Dezember 2025
Weitere Auskünfte erteilen:
Patrick Huber, Gemeinderat, Finanzen und Immobilien, patrick.huber@riehen.ch, 079 280 21 71
Christine Kaufmann, Gemeindepräsidentin, christine.kaufmann@riehen.ch, 061 646 82
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Die Medienmitteilung des Kantons finden Sie hier.
Der Ratschlag des Kantons ist unter diesem Link zu finden.