28. Jul 2023
Die Waldbrandgefahr wird neu als «mässig» beurteilt, nicht mehr als «erheblich». Da teilt das Amt für Wald beider Basel mit. Diese Stufe 2 bedeutet aber weiterhin: Grillfeuer muss immer beobachtet, Funkenwurf sofort gelöscht werden. Zigaretten und Rauchwaren dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.
Inzwischen hat der Kanton auch das z.T. noch bestehende Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in der Birs vom 21. Juli 2023 mit heutiger Wirkung aufgehoben. Aufgrund der kühleren Temperaturen bestehe kein Trockenheitsstress für die Fische mehr. Diese Verfügung wird im BS-Kantonsblatt veröffentlich.
Weitere Informationen unter:
Riehen, 28. Juli 2023
Weitere Auskünfte erteilen:
Ueli Meier, Amt für Wald beider Basel,
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Tel. 061/ 552 56 51
Kanton Basel-Stadt
Departement für Wirschaft, Soziales und Umwelt
Rheinsprung 16/18
4001 Basel
Tel.: 061/ 267 85 44