Zurückhaltende Nutzung von öffentlichen Parkanlagen

11. Mai 2020

Die Situation verlangt weiterhin Zurückhaltung bei der Nutzung der öffentlichen Parks und Grünanlagen.

Die Bekämpfung des Coronavirus erfordert, dass alle auch im Freien zueinander Abstand halten. Deshalb sind alle angehalten, sich nicht für eine längere Zeit in den Erholungsräumen mit grossem Publikumsverkehr aufzuhalten und die Hygieneregeln des Bundes einzuhalten. Feuerstellen dürfen benutzt werden, sofern die allgemein geltenden Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden.

Wenn alle auf aufeinander Rücksicht nehmen, bieten die Parks und öffentlichen Grünanlagen weiterhin für viele Erholungssuchende ausreichend Raum.

Gemeinsame Mitteilung der Gemeinde Riehen und der Stadtgärtnerei

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