Kreditantrag für eine Testplanung Zentrum Riehen

03. Dez 2020

Die Zukunft des Gemeindehauses und die Dorfkernentwicklung beschäftigen die Gemeinde Riehen schon seit geraumer Zeit. Die Frage, ob auf dem Areal des Gemeindehauses eine bauliche Veränderung zugunsten der wirtschaftlichen Stärkung des Einkaufszentrums Dorf möglich ist, soll nun mit einem Testplanungsverfahren beantwortet werden. Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Einwohnerrat für die Durchführung des Verfahrens sowie für ein vorgängiges Partizipationsverfahren einen Planungskredit in der Höhe von 278’000 Franken.

Seit zehn Jahren steht die Frage im Raum, ob und wie das Gemeindehaus am bestehenden Standort saniert wird oder ob sich das Areal für eine andere Nutzung eignen würde. Das Areal ist zentral gelegen und bietet grosses Potential für eine Belebung des Dorfzentrums. Die Grossverteiler Migros und Coop haben zudem signalisiert, dass ihre Läden bald saniert werden müssten und die Läden an den heutigen Standorten nicht vergrössert werden können. Sie zeigten sich an der Realisierung grösserer Ladenflächen sehr interessiert. Auch seitens der Wirtschaftsverbände Vereinigung Riehener Dorfgeschäfte und Handels- und Gewerbeverein Riehen sowie der Bevölkerung (Bevölkerungsbefragung 2017) besteht das Bedürfnis nach attraktiveren Grossverteilerläden im Dorfzentrum, welche durch ihre Magnetwirkung mehr Kundschaft ins Dorfzentrum holen können. Davon würden auch das lokale Kleingewerbe und die Bevölkerung profitieren.

Gemeindehausareal als potenzieller Entwicklungsstandort

Bei der Prüfung möglicher zentraler Standorte für die Realisierung einer attraktiven, grösseren Verkaufsfläche wurde als idealer und einzig potenzieller Standort das heutige Gemeindehausareal evaluiert. Dieses Areal kommt in Frage, weil beim bestehenden Gemeindehaus tiefgreifende Sanierungsarbeiten bezüglich Energieverbrauch, Erdbebensicherheit, Brandschutz und Schadstoffen anstehen. So ist beispielsweise der Energieverbrauch heute aufgrund der ungenügenden Wärmedämmung des Gebäudes sehr hoch und könnte mit einer Sanierung um 32 %, mit einem Ersatzbau sogar um bis zu 81 % reduziert werden. Weil die Sanierung des Gemeindehauses aber verhältnismässig teuer ist und trotzdem energetisch wie betrieblich kein optimaler Zustand erreicht werden kann, stellt sich die Frage, ob das Areal für eine anderweitige Nutzung freigegeben werden soll. Um zu evaluieren, ob auf dem Areal eine Bebauung mit grösseren Verkaufsläden und ergänzend Wohnungen ortsverträglich angeordnet werden könnte, soll ein ergebnisoffenes Testplanungsverfahren durchgeführt werden.

Testplanungsverfahren soll Möglichkeiten aufzeigen

Das Testplanungsverfahren ist eine besondere Form eines Wettbewerbsverfahrens. Das Verfahren ist durch den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) geregelt. Mehrere Teams prüfen dabei, ob die konkreten Nutzungsvorstellungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Randbedingungen auf einem Areal umsetzbar sind. Aufgrund des Resultats des Testplanungsverfahrens, welches unter Einbezug von Vertretern der Dorfgeschäfte und des Einwohnerrats durchgeführt werden soll, kann anschliessend politisch entschieden werden, ob das Areal zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung des Dorfzentrums freigegeben und dafür die zonenplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.

Begleitet werden soll die Testplanung durch ein Partizipationsverfahren, in welchem sich die Bevölkerung und insbesondere die direkt Betroffenen aktiv im Planungsprozess einbringen können.

Möglicher Ersatzstandort für die Gemeindeverwaltung

Voraussetzung für eine Entwicklung auf dem zentral gelegenen Areal ist ein geeigneter Ersatzstandort für die Gemeindeverwaltung. Die gemeindeeigenen Areale an der Bahnhofstrasse (Parkplatz am Bahnhof, ehemalige Landi) würden sich grundsätzlich dafür eignen. Dies wurde in einer Machbarkeitsstudie bereits vorgängig abgeklärt.

Falls der Einwohnerrat dem Kredit von 278’000 Franken zustimmt, werden die Resultate des Testplanungsverfahrens im Herbst 2021 vorliegen.

Riehen, 3. Dezember 2020

Weitere Auskünfte erteilen:

Felix Wehrli

Ivo Berweger


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