06. Mai 2020
Gemeindeeigene Betriebe öffnen wieder, sofern ein Schutzkonzept vorliegt.
Der Bundesrat hat vergangene Woche die Rahmenbedingungen für die Lockerungen der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus bekannt gegeben. Ab dem 11. Mai dürfen viele Läden unter Auflagen wieder ihre Tore öffnen, der Schulbetrieb kann wiederaufgenommen werden.
Das sind erfreuliche Nachrichten. Sie zeigen, dass die Massnahmen des Bundes wirken.
Neben den Schulen inkl. Tagesstruktur und Kitas werdenfolgende Gemeindebetriebe ab dem 11. Mai, bzw. so früh wie möglich unter bestimmten Auflagen wieder offen sein:
Öffnung nur mit Schutzkonzept
Diese Betriebe werden geöffnet unter der Voraussetzung, dass sie die Vorgaben der Schutzkonzepte einhalten können. Das Ziel der Schutzkonzepte ist es, den Betrieb so zu gestalten, dass Mitarbeitende und die Bevölkerung vor einer Ansteckung durch das Coronavirus geschützt sind.
Persönliche Beratungsgespräche (z.B. Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe) werden voraussichtlich erst ab dem 8. Juni möglich sein. Bis dann stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden weiterhin telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Auch Betriebe, die eine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde haben und nun ihren Betrieb aufnehmen können, sind verpflichtet, zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden nach den Vorgaben der branchenspezifischen Schutzkonzepte zu arbeiten.
Kontakt:
Katrin Kézdi Leutwyler