Auf der Bischoffhöhe: Öffentliche Planauflage; Ändern des Linienplans für den Nutzungsplan im Abschnitt Ziegelhüttenwegli bis zum Steingrubenweg

25. Sep 2014

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. September 2014 dem Entwurf für die Änderung des Linienplans im Abschnitt Ziegelhüttenwegli bis zum Steingrubenweg zugestimmt. Mit Anzeige im Kantonsblatt vom 27. September 2014 wird die öffentliche Planauflage eingeleitet. Der Planentwurf Inventar Nr. 10‘203 vom 12. September 2014 kann bei der Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, neben Büro 214 (2.Stock), bis und mit Montag, 27. Oktober 2014, jeweils von Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr oder auf der Internetseite der Gemeinde Riehen (www.riehen.ch) unter «Projekte und Planauflagen» eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung Riehen aufgelegten Originaldokumente.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen oder anders nutzbar werden sollen, wird gemäss § 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Planentwurf kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens Montag, 27. Oktober 2014 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum die Änderung des Linienplans für den Nutzungsplan beanstandet wird. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat, oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.

Gemeindeverwaltung Riehen
Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt

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