17. Dez 2014
Gemeinderat legt Widerspruch gegen unvollständige Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen ein
Mit Schreiben vom 2. Dezember 2014 hat das Landratsamt Lörrach der Gemeinde Riehen die Verbindlichkeitserklärung betreffend die Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen zugestellt. Ergeht kein Widerspruch gegen diese Verfügung, würde BASF die Kesslergrube nur einkapseln und nicht nachhaltig sanieren. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen, Thomas Benz und Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt hat der Gemeinderat entschieden, Grenzach-Wyhlen in seinem Widerstand zu unterstützen und Widerspruch einzulegen.
Strategie in der sozialen Wohnpolitik
Mit einem Massnahmenbericht reagiert der Gemeinderat auf einen parlamentarischen Auftrag zum Thema Soziale Wohnpolitik. Konkret schlägt er damit dem Einwohnerrat Massnahmen vor, die geeignet scheinen, denjenigen Personen Unterstützung zu gewähren, welche auf dem Wohnungsmarkt nur schwer bezahlbaren Wohnraum finden. Namentlich soll der Liegenschafts- und Mieterbestand der Gemeinde regelmässig dahingehend überprüft werden, ob ein angemessener Teil der Wohnungen in einem kostengünstigen Segment liegen, und dort sozial benachteiligte Mieterinnen und Mieter ausreichend berücksichtigt sind. Weiter macht er Vorgaben zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der Gemeinderat listet in seinem Bericht aber auch eine ganze Reihe von bestehenden Förderelementen auf, welche die soziale Wohnpolitik ausmachen.
Die Interessengemeinschaft der Sportvereine Riehen (IGRS) bietet den freiwilligen Schulsport an
Der freiwillige Schulsport ist bis anhin vom Sportamt des Kantons Basel-Stadt angeboten worden. Neu zeigt sich die IGRS interessiert, die Förderkurse in eigener Regie zu übernehmen. Die IGRS verfügt über qualifizierte Kursleiterinnen und -leiter und ist bereit, im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Riehen das Angebot fortzuführen. Gemeinderat und IGRS sehen in dieser Übernahme eine bessere Verankerung in der Bevölkerung und eine Optimierung der Nachwuchsförderung.
Vergütungs- und Belastungszins für das Kalenderjahr 2015 festgelegt
Der Gemeinderat hat entschieden, die Vergütungs- und Belastungszinsen für Steuern auf dem Stand des Vorjahrs zu belassen. Damit gilt in Riehen für das Kalenderjahr 2015 ein Vergütungszins von 1,5% und ein Belastungszins von 4,0%.
Weitere Auskünfte erteilen:
Vormittags: Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte,
Tel: 061 646 82 04
Nachmittags: Urs Denzler, Abteilungsleiter Publikums- und Behördendienste,
Tel: 061 646 82 60