Aus dem Gemeinderat

01. Mär 2016

Rechtsgrundlagen für Erschliessungs- und Kanalisationsbeiträge werden überarbeitet
Der Gemeinderat hat sich mit zwei Traktanden zum Thema der Erschliessungs- und Kanalisationsbeiträge befasst. Zum einen hat er die Verwaltung beauftragt, zur Strassen- und Kanalisationsordnung eine Vorlage zuhanden des Einwohnerrats auszuarbeiten. Ziel dieser Vorlage ist es, die Vollzugsprobleme bei Fragen der Landabtretung zur Allmend auszuräumen. Zum anderen hat er betreffend die Kanalisationsbeiträge eine Revision des entsprechenden Reglements vorgenommen. Ziel dieser Revision ist es, die Kanalisationsbeiträge für diejenigen Fälle eindeutig zu regeln, in denen ein Altbau durch eine Neubaute auf derselben Parzelle ersetzt wird.

Leistungsvereinbarung mit „Kinderhuus zum Glugger“ abgeschlossen
Mit dem „Kinderhuus zum Glugger“ bestand eine Leistungsvereinbarung, welche auf die Dauer von drei Jahren bis Ende 2015 angelegt war. Nun wird diese aktualisiert und um ein Jahr verlängert. Während des laufenden Jahres soll mit den Trägerschaften der verschiedenen Tagesheime, mit denen die Gemeinde solche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat, per 2017 neu verhandelt werden.

Weitere Auskünfte erteilen:
Vormittags: Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte, Tel: 061 646 82 04
Nachmittags: Urs Denzler, Abteilungsleiter Publikums- und Behördendienste, Tel: 061 646 82 60
 

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