Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2011

16. Dez 2010

„Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2011 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 37% und für die Vermögenssteuer auf 43% der vollen Kantonssteuer fest.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“

Riehen, den 15. Dezember 2010

Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Salome Hofer
Der Sekretär: Andreas Schuppli

(Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2011)


Datum der Neuigkeit 16. Dez. 2010
 

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